Biomassekraftwerke: nachhaltige Dreckschleudern?

Verbrennungsanlagen im Zwielicht

Biomassekraftwerke sind offiziell zur Verbrennung von Frischholz und Altholz vorgesehen. Laut Altholz-Verordnung (Altholz V) gehören hierzu sowohl Industrierestholz aus Holz-verarbeitenden Betrieben oder Holz-haltige Verbundwerkstoffe als auch Gebrauchtholz, wobei der überwiegende Anteil des Feuerungsgutes – d.h.mindestens 50 Prozent – Holz sein muss. Der Haken sind hierbei die anderen 50 Prozent „Nichtholz“.

Dies bedeutet letztlich, dass mit bis zu 25 Prozent des Gesamt- Brennstoffinputs z.B. Kunststoffanteile, Kleberreste, toxische Lacke oder Dämmschäumungen mit in die Verbrennung gelangen. Aufgrund von Lücken im Kontext von Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung, Altholzverordnung und Biomasseverordnung können inzwischen beantragte und genehmigte Altholz-Feuerungsanlagen alsbald auf weitere Abfallkapazitäten umfunktioniert werden.

Schadstoff-belastete Althölzer gelten indes als besonders überwachungsbedürftige Abfälle und ihre Verbrennung unterliegt den Vorgaben der BImSchV17 (Abfallverbrennung). Während bundesweit mittlerweile 150 Großanlagen mit bis zu 200.000 Tonnen Jahresdurchsatz entstehen, die zur Erfüllung der Biomasseverordnung (und damit auch zum Bezug der höheren EEG-Einspeisevergütung für Biomassestrom) filtertechnisch als Abfallverbrennungen durchgehen, bleiben die Einwände des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWAbfG) außen vor – von den Gesundheitsrisiken ganz zu schweigen.

Klimaschutz kann in diesem Rahmen wohl kaum noch als Argument zur Errichtung derartiger Anlagen durchgehen, eher ist eine Fehlentwicklung gut gemeinter Ideologien augenscheinlich. Der Gesetzgeber ist hier gefordert, seine Vorgaben dahin gehend zu erweitern, dass nach BImSchG genehmigte Anlagen bei Inputveränderungen nicht nur dem Immissionsschutzrecht sondern auch dem Abfallrecht Genüge zu leisten haben.

Nachbesserungsbedarf besteht bensonders in Vorgaben zur Zuordnung der diversen Altholzkategorien und deren Sortierung, bzw. den Genehmigungsauflagen und Kontrollmechanismen zur Durchsetzung der Aussonderung kontaminierter Chargen zur separaten Entsorgung. In Puncto Nachhaltigkeit wären dann noch die Energiebilanzen geplanter Projekte im Vergleich mit jeweiligen Alternativen (z.B. Kohlekraftwerk) ernster zu nehmen. Genehmigungsanträge sollten somit

  • eine genaue Auflistung vorgesehener Brennstoffe
  • die kontrollierfähige Zuordnung der Althölzer in ihre verschiedenen Kategorien
  • eine Auflistung der zu verbrennenden Altholzkategorien sowie ein Umsetzungskonzept für den Praxis-bezogenen Betrieb
  • einen Systemvergleich, eine Energie- bzw. Kohlendioxidbilanz
  • eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung und korrekte Immissionsprognose
  • die Planung einer dem aktuellen technischen Stand angemessenen Rauchgasreinigungsanlage samt entsprechenden Messeinrichtungen
  • klare Angaben zur Kompensierung herkömmlicher – auf der Basis fossiler Ressourcen – betriebener Kraftwerke
  • realistische Vorhaben für Energiesparmaßnahmen im Versorgungsgebiet

aufweisen.

Sollten diese Punkte bei Planungen von Biomassekraftwerken keine Berücksichtigung finden, ist eher davon auszugehen, dass Gesetzeslücken und unvollständig durchdachte Vorgaben einem schön umschriebenen Abfallverbrennungs-Gewinngeschäft Vorschub leisten.

(Von den Autoren genannte Literaturquellen: Engelfried, J. (1994): Dienstleistung als methodische Grundlage von Produktlinienuntersuchungen. Bewertungsprobleme beim Vergleich von Diestleitungen aus Naturfasern und Polypropylen. Köln. – Schäfer, Th./Horn, S./ Kohler, L./Bayer, A. (1999): Restmüllfreie Gemeinde Velen. Studie über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und Abfallverwertung auf Gemeindeebene. Tübingen/Velen – Schäfer, Th./Engelfried, J. (2002): Fachliche Stellungnahme zum projektierten Biomasseheizkraftwrk Ulm. Ulm/Tübingen (erhältlich beim BUND Ulm).)

Rückfragen bei:
Thilo Schäfer
ARENA-Umweltinstitut
Französische Allee 30
72072 Tübingen
Tel.: 07071-26-143
Fax: 07071-26-144
E-mail: info@a-r-e-n-a.de
Internet: www.a-r-e-n-a.de

(Vgl. Meldungen vom 2002-08-16 und 2002-07-03.)

Source

UMWELT kommunale ökologische Briefe Nr 25/26: Prof. Dr. Justus Engelfried/Thilo Schäfer: „Wann sind Biomassekraftwerke nachhaltig?“ vom 2002-12-11.

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