Biokraftstoffmarkt durch zügige Anhebung der Beimischungsquoten stabilisieren

Zur anhaltenden Diskussion um die Zukunft der Biokraftstoffe und den Plänen der Koalition erklärt der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion Reinhard Schultz:

Wir wollen Pflanzenölen und Bioethanol aus deutscher Produktion eine echte Chance geben, sich in eine industrielle Biokraftstoff-Strategie einzufädeln. Die federführenden Arbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion haben daher bereits vor einigen Monaten beschlossen, die Quoten für Biokraftstoffe zu erhöhen. Nachdem der Biokraftstoff-Bericht der Bundesregierung kurz vor der Veröffentlichung steht, erwarten wir, dass auch der Koalitionspartner seine wahlkampfbedingte Zurückhaltung aufgeben und mit uns in konkrete Verhandlungen treten wird.

Rückwirkend zum 1. Januar 2008 streben wir eine Erhöhung der Gesamtmenge an in Verkehr gebrachtem Biokraftstoff, auf sieben Prozent (Energiegehalt) und weitere jährliche Steigerungsschritte bis zum Jahr 2015 an sowie eine Erhöhung der Unterquote für Ottokraftstoffe im Jahr 2008 auf 2,6 Prozent (Energiegehalt) mit weiteren jährlichen Steigerungsschritten bis zum Jahr 2015. Die Gesamtquote soll bis zum Jahr 2015 schrittweise auf 12 Prozent steigen. Eine Einbeziehung von Altspeisefetten und tierischen Fetten in die Biodieselquote kommt weiterhin nicht in Frage, da nach wie vor davon ausgegangen werden kann, dass diese Produkte anderweitig einen hochpreisigen Markt finden.

Die Bundesregierung hat auf Grundlage ihrer Meseberg-Beschlüsse zudem ab 2015 Quoten für die Absenkung des CO2-Gehaltes im Otto- und Dieselkraftstoff durch die Beimischung von Biokraftstoffen festgelegt. Die jetzt von den Koalitionsfraktionen geplante Anhebung der Beimischungsquote stellt einen gleitenden und planbaren Anstieg der Quote auf das in 2020 angestrebte Ziel einer Dekarbonisierung aller Kraftstoffe um zehn Prozent sicher. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, schnellstmöglich zu einer Nachhaltigkeitsverordnung zu kommen, die festlegt, welche Kriterien Biokraftstoffe zu erfüllen haben, wenn sie auf die Quote angerechnet werden sollen.

In einer “Roadmap Biokraftstoffe” haben Automobilindustrie, Mineralölwirtschaft und weitere beteiligte Verbände festgestellt, dass eine Beimischung von zehn Volumprozent Bioethanol sowie sieben Volumprozent Biodiesel zum jeweiligen Kraftstoff für eine Mehrzahl der KFZ unproblematisch ist und somit von der Automobilindustrie freigegeben werden könne. Wir gehen davon aus, dass diese Zusagen eingehalten werden. Die Gesamtmenge der in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe wird indes immer über diesen technisch machbaren Beimischungsquoten liegen, um entsprechende Mengen in den Reinkraftstoffmarkt zu bringen.

Der Ausstieg aus der steuerlichen Förderung der Biokraftstoffe wird selbst von weiten Teilen der betroffenen Unternehmen nicht mehr in Frage gestellt. Der Preisanstieg bei den Rohstoffen ist ohne dies durch eine Steuerbefreiung von Biokraftstoffen nicht auszugleichen. Auch ist nicht damit zu rechnen, dass die EU-Kommission überhaupt die erforderliche Genehmigung für eine solche Rückkehr zur Steuerbefreiung geben würde. Der VDB hat sich daher selbst für eine rückwirkende Anhebung der Biokraftstoffquote auf sieben Prozent ausgesprochen. Nur auf diesem Weg ist der Biokraftstoffmarkt kurzfristig zu stabilisieren.

Darüber hinaus wollen wir den Absatz von Biokraftstoffen auch durch die Ausweitung des Landwirtschaftsprivilegs für Steuersatz Null auf Biodiesel und reines Pflanzenöl auf den gesamten Öffentlichen Personen-Nahverkehr inklusive Schienenpersonennahverkehr stützen.

(Vgl. Meldungen 2007-07-27, 2008-01-22 und 2007-07-09.)

Source

SPD-Bundestagsfraktion, 2008-02-11.

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