Biokraftstoffe sichern Deutschlands und Europas Mobilität

Mit der Bundesratsitzung am 28.11.2003 zum 2. Änderungsgesetz des Mineralölsteuergesetzes ist nunmehr die letzte Hürde für Biokraftstoffe in Deutschland genommen.

Ab 1. Januar 2004 sind alle Biokraftstoffe, Pflanzenöle (Biodiesel), Bioethanol (Alkohol), Biomethan (Biogas) und Biosynthesekraftstoffe (Sunfuels/Sonnendiesel) auch in Mischkraftstoffen um den biogenen Anteil 100% von der Mineralölsteuer befreit. “Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2004 ist ein entscheidender Beitrag für die Sicherung der Mobilität vollzogen”, so Peter Schrum, Präsident des BBK. “Unser Verband kann jetzt mit aller Kraft eine “Vermarktungsplattform” für alle Biokraftstoffe entwickeln und Produzenten und Vermarkter für Biokraftstoffe erfolgreich im Markt verbinden.” so Schrum weiter. “Wir werden aktiv die Vermarktung von Biodiesel, Bioethanol, Pflanzenöl, Biomethan und zukünftig auch “Sonnendiesel” fördern und uns zur Vertriebsplattform mit hoher Kompetenz entwickeln.”

Eine enge Zusammenarbeit des BBK mit den Biomasse- und Produktionsorientierten Biokraftstoffinteressenvertretungen, wie der BEE, FEE, UFOP, LAB, VDB, BV Pflanzenöle und dem Fachverband Biogas wird angestrebt.

Bundesverband Biogene Kraftstoffe e.V.
Büro Potsdam
Am Neuen Markt 2
14467 Potsdam
Tel.: +49-(0)331-29 854-10
Fax: +49-(0)331-29 854-14
E-Mail: info@biokraftstoffe.org
Internet: www.biokraftstoffe.org

Source

Pressemitteilung des Bundesverbands Biogene Kraftstoffe e.V. vom 2003-12-11.

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