Der Biokraftstoffbericht (Überkompensationsbericht) der Bundesregierung liegt ihnen hier zum Download (PDF-Dokument) vor. Wie die Bundesregierung schon am 10.10.2007, also vor dem Vorliegen des Berichtes bekannt gab, wird es keine Änderung der Besteuerungsregelung geben. Diese Haltung wird durch die Ausführungen des Berichtes bestärkt.
Unter Punkt 3 wird die aktuelle Überkompensation von Biodiesel auf etwa 6 Ct/l berechnet. Dabei wurde schon vorher bei Punkt 1 d auf eine notwendige Preisdifferenz zu Dieselkraftstoff von 10 Ct/l hingewiesen. Das heißt also, dass eine Überkompensation von 10 Ct/l bestehen muss, wenn Biodiesel weiterhin als Reinkraftstoff erhalten werden soll.
Da der Bericht in Punkt 4 mit dem Fazit “Fortführung der Besteuerungsregelung” endet, könnte man die Absicht der Beendigung der Zwei-Wege-Strategie (Reinkraftstoff und Beimischung) unterstellen. Weiterhin wurden zur Berechnung der Überkompensation nur die Daten bestimmter Anlagentypen, vornehmlich integrierte Biodieselanlagen (Pressung+Umesterung) mit Kapazitäten größer 50.000 t/a betrachtet. Den kleineren Anlagen wird unterstellt, sie wären ohne staatliche Förderung nicht dauerhaft konkurrenzfähig, weshalb sie nicht in die Berechnung einbezogen wurden.
Lesen sie dazu auch die Pressemitteilung des Bundesverbandes Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V. (BBK).
(Vgl. Meldungen vom 2007-10-25 und 2007-07-09.)
Source
Bundesfinanzministerium und Bundesverbandes Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V. (BBK), 2007-10.
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