Biogaseinspeisung wird einfacher

Anlässlich der Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt Hans-Josef Fell, Sprecher für Forschung und Technologie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (§24b), das heute im Bundestag verabschiedet wurde, wird sich auch die Einspeisung von Biogas ins Gasnetz erleichtern. Damit erhält das Biogas einen weiteren wichtigen Impuls. Vor allem auf örtlicher Ebene können nun Biogasanlagen gebaut werden, deren Strom- und Wärmenutzung nun an anderer Stelle als dem Ort der Biogasanlage ermöglicht wird.

Mit den ersten Projekten wird viel Erfahrung gesammelt werden. In Folge werden die Kosten für die Biogasaufbereitung auf Erdgasqualität sinken, was dem Biogas sprichwörtlich den Weg in die Erdgasleitungen frei machen wird. Klimaschädliches Erdgas wird somit zunehmend verdrängt werden.

Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz ebnet den Weg für Vorrangregelungen in den betreffenden Verordnungen. Die Verordnungen, die ebenfalls noch vom Bundesrat zu verabschieden sind, sehen eine Vorrangregelung vor.

Die Detailregelungen zur Biogaseinspeisung finden sich in der Netzzugangsverordnung Gas.

Die Vorrangregelung gilt bei der Vergabe von Engpasskapazitäten (§ 8) sowie bei der Vergabe frei werdender Kapazitäten auf der Verteilnetzebene (§10); §34 räumt Einspeisern von Biogas explizit die Möglichkeit eines Bilanzausgleiches mit einer Laufzeit von 12 Monaten ein. Das heißt, dass Sommer-Winternachfrageschwankungen z.B. in der Biogas-Kraft-Wärme-Kopplung leichter ausgeglichen werden können.

Die Union hatte sich im Bundestag gegen eine Vorrangregelung für Biogas ausgesprochen. Der Bundesrat hatte dann allerdings auf einen entsprechenden Vorstoß verzichtet.

Für eine Vorrangregelung für die Biogasdurchleitung hatten wir weder bei der SPD noch bei der Union Unterstützung gefunden. Durch die insgesamt neue Durchleitungsregelung zum Gasnetz hat sich das Problem aber auch so deutlich reduziert.

Das Gesetz ging bereits durch den Vermittlungsausschuss. Mit einer Zustimmung des Bundesrates wird damit gerechnet.

Fazit: Wir konnten auch im Energiewirtschaftsgesetz Erfolge für das Biogas gegen den Widerstand der anderen Parteien durchsetzen. Leider handelt es sich nicht um den ganz großen Wurf, da andere Punkte von einer großen Koalition verhindert wurden.

(Vgl. Meldung vom 2005-04-20.)

Source

Hans Josef Fell, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2005-06-16.

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