Wer beispielsweise den Kraft-Wärme-Kopplungs-Bonus für seine Biogasanlage in Anspruch nimmt, muss diese bis zum 28. Februar 2010 von einem Umweltgutachter überprüfen lassen. Denn spätestens bis zu diesem Stichtag müssen Sie alle Nachweise für die “Endabrechnung 2009” Ihrem Energieversorger vorlegen, wozu in bestimmten Fällen auch ein Umweltgutachten gehört.
Sie benötigen das Testat immer dann, wenn Sie entweder den Güllebonus, den Landschaftspflegebonus, den Kraft-Wärme-Kopplungs-Bonus oder den Wärmebonus (KWK-Bonus) bei Ihrem Energieversorger beantragen. Außerdem müssen Sie einen Umweltgutachter einschalten, wenn Sie landwirtschaftliche Nebenprodukte in Ihrer Biogasanlage einsetzen.
Sollten Sie das Gutachten nicht bis Ende Februar bei Ihrem Energieversorger vorlegen, können Ihnen die Boni endgültig aberkannt werden.
Weitere Informationen
Eine ausführliche Liste mit Gutachtern finden Sie auf www.dau-bonn-gmbh.de
Source
top agrar, 2010-01-06.
Supplier
Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU)
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