Biogasanlagen-Betreiber setzen zunehmend Nachwachsende Rohstoffe ein. Doch Substratlieferungen werden oft ungenügend auf ihre Qualität geprüft. Werden die Anlagen größer und sind die Lieferanten weniger bekannt, ist es ratsam, Substratlieferverträge abzuschließen.
C.A.R.M.E.N. hat eine zehnseitige Hilfestellung herausgegeben: “Nachwachsende Rohstoffe in Biogasanlagen – Mögliche Inhalte von Lieferverträgen”. Aus der Hilfestellung können die Anlagenbetreiber das für sie Zutreffende auswählen und unter Einbeziehung eines Rechtsbeistands in einen Vertrag einfließen lassen.
Bezug: Kostenlos unter http://www.carmen-ev.de – Infos & Links – Nachwachsende Rohstoffe – 2.5. Gasförmige Brennstoffe, bzw. auf dem Postweg für 7,50 Euro (inkl. MwSt. und Versand) zu bestellen bei
C.A.R.M.E.N.
Robert Wagner
Schulgasse 18
94315 Straubing
Tel.: 09421-960-300
Fax –333
E-Mail: rw@carmen-ev.de
Source
nawaros® 08/03 vom 2003-08-29.
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