BGH verweist Biotüten-Urteil zurück

Bundesgerichtshof sieht erhebliche Mängel in der Beweisaufnahme

Frechen, 21. Oktober 2015 Der Rechtstreit um angebliche Verbrauchertäuschung mit kompostierbaren Tragetaschen geht in eine neue Runde: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vergangene Woche der Nichtzulassungsbeschwerde der VICTORGROUP stattgegeben, das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurück verwiesen.

Zur Urteilsbegründung heißt es, das Berufungsgericht habe erhebliche Beweise der VICTORGROUP nicht berücksichtigt und damit gegen Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen.

Zweifelhafte Beweiserbringung durch Deutsche Umwelthilfe

Der Klage der VICTORGROUP nach Schadenersatz ist im Frühjahr 2012 der Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe nach angeblicher Verbrauchertäuschung durch einen damals verwendeten Slogan auf den Tragetaschen voraus gegangen. Die Deutsche Umwelthilfe gründete ihre Kritik auf einer Umfrage unter deutschen Kompostierbetrieben: 79 von 81 befragten Anlagen gaben damals an, Folien aus Biokunststoff auszusortieren und der Müllverbrennung zuzuführen, anstatt sie zu kompostieren wie der Slogan auf den Taschen implizierte. Das Ergebnis dieser Umfrage repräsentiere jedoch lediglich acht Prozent der in Deutschland existierenden Kompostierbetriebe, so der BGH. Das Gericht rügte nun das OLG Köln, es habe seine Urteilsbegründung lediglich auf Basis dieser Umfrage geführt und nicht ausreichend die Beweiserbringung der VICTORGROUP angehört.

VICTORGROUP begrüßt Versachlichung der Biotüten-Debatte

„Für uns ist die Entscheidung des BGH ein extrem wichtiger Schritt hin zu einer Versachlichung der Debatte um biokompostierbare Tragetaschen und ein Signal zur Förderung nachhaltiger Technologien im Einzelhandel“, erklärt Ursula Weck, Geschäftsführerin der VICTORGROUP.

Die Klage wird nun zur erneuten Prüfung an das Oberlandesgericht Köln zurück verwiesen, welches die unterlassene Beweisaufnahme nun nachzuholen haben wird.

Source

VICTORGROUP, Pressemitteilung, 2015-10-21.

Supplier

Bundesgerichtshof
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Oberlandesgericht Köln
Victor Güthoff & Partner GmbH (VictorGroup)

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