BDP: Bundeskartellamt stimmt Sonderregelungen für Wirtschaftskartoffeln zu

Bonn (agrar.de) – Das Bundeskartellamt hat die Sonderregelung für Wirtschaftskartoffeln im Rahmen der neuen “Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut” genehmigt. Beide Vertragsparteien, der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sind zufrieden darüber, dass die neue Rahmenregelung nun auch für den Bereich Wirtschaftskartoffeln allen rechtlichen Anforderungen entspricht und für die Ernte 2003 in Kraft treten kann.

Diese Sonderregelung wurde gemäß Nr. 2.4 der “Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut” zwischen dem Bundesverband der Stärkekartoffelerzeuger (BVS) und dem BDP geschlossen. Sie gilt für vertraglichen Anbau von Stärkekartoffeln und für Landwirte mit Lieferrechten an Brennereien. Die Nachbaugebühr für Wirtschaftskartoffeln beträgt je dt verwendeten Nachbaupflanzgutes einer geschützten Wirtschaftskartoffelsorte, 16 Prozent der Lizenzgebühr für zertifiziertes Pflanzgut der jeweiligen Sorte; maximal 0,60 Euro je dt Nachbaupflanzgut.

Die Teilnahme an der Rahmenregelung erfolgt über die Anfang September versendeten Nachbauunterlagen, die sich durch eine wesentliche Vereinfachung und optisch neue Gestaltung auszeichnen.

Source

@grar.de Aktuell vom 2003-09-11.

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