BBK: EnStG – Folgen für die Transportwirtschaft

Energiesteuergesetz und Biokraftstoffquotengesetzentwurf – Folgen für die Transportwirtschaft - Aktion: "Deutsche LKW’s durch steuerlich besser gestellte Reinbiokraftstoffe langfristig in Deutschland tanken"

Liebe Biokraftstofffreunde, liebe Biodiesel- und Pflanzenölnutzer der gewerblichen Transportwirtschaft,

seit dem 1. August 2006 ist das Energiesteuergesetz in Kraft. Gegen den Widerstand von zahlreichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Bundesverbandes Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V. (BBK) sowie seiner zahlreichen alliierten Verbände und deren Mitgliedern ist die stufenweise Beaufschlagung mit jährlich festen Steueraufschlägen für Biodiesel und Pflanzenöl im Gesetz verankert. Die Beimischung von Biodiesel zu Diesel wird bis 31.12.2006 mit 15 ct/l und ab 1.1.2007 voll besteuert.

Durch diese Regelung ist bereits zum 1. August 2006 Biodiesel um 9 ct/l für alle Transportunternehmen teurer geworden. Gleichzeitig ist auch der Mineralöldiesel um den gleichen Betrag gestiegen. Das liegt daran, dass Reinbiodiesel als einziger ernstzunehmender Wettbewerber zum Diesel einen entscheidenden Einfluss auf alle Kraftstoffpreise in Deutschland hat.

Das bedeutet, steigt der Biodiesel, steigt auch Diesel um den gleichen Prozentsatz unabhängig vom Mineralölpreis. Das trifft dann alle Transportunternehmen, wie es jetzt im August schon klar zu erkennen ist. Eine ungeheuerliche negative Entwicklung bei den Kraftstoffpreisen setzt sich für den Transportbereich fort.

Dagegen wollen wir als BBK mit unseren Mitgliedern und Verbündeten des Transportbereiches entschieden vorgehen!

Eine reelle Chance zur Änderung dieser fatalen Entwicklung haben wir derzeitig mit dem “Änderungsgesetzentwurf zum Energiesteuergesetz – dem Biokraftstoffquotengesetzentwurf”. Unser oberstes Ziel hinsichtlich der Einflussnahme auf dieses Gesetz ist, die von der Europäischen Union definierte “Überkompensationsregelung” prioritär als Korrekturmechanismus zu den festen Mineralölsteueraufschlägen im Energiesteuergesetz zu verankern.

Überkompensationsbesteuerung bedeutet, dass jährlich nur soviel Steuern auf Biodiesel und Pflanzenöl als Reinkraftstoff aufgeschlagen werden, um eine Überförderung zu vermeiden. Damit bleiben aber Biodiesel und Pflanzenöl langfristig preislich besser gestellt als Mineralöldiesel. Nur so erhalten wir die Wettbewerbsfähigkeit von Biodiesel und Pflanzenöl als Reinkraftstoffe als preiswerte Alternative für den Transportbereich sowie als langfristigen Wettbewerber für Mineralöldiesel und die Mischkraftstoffe.

Vor dem Inkrafttreten des § 2a des Mineralölsteuergesetzes zum 1. Januar 2004, der die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe in reiner und gemischter Form festlegte, haben mehr als 2 Mio. deutsche Transportfahrzeuge im angrenzenden Ausland getankt. Durch diese Gesetzgebung hat sich in den letzten 2 Jahren die Mehrzahl der Auslandstanker auf Biodiesel oder Pflanzenöl umgestellt. Damit haben sie die Mehrwertsteuer und ab 1. August auch die Mineralölsteuer in Deutschland an das Finanzamt abgeführt.

Wir gehen davon aus, dass bei jetziger Besteuerungsregelung Biodiesel ab 2008 teurer ist als Diesel im benachbarten Ausland, womit der Tanktourismus erheblich zunehmen wird, da ansonsten zahlreiche Transportunternehmen nicht mehr wettbewerbsfähig sind.

Damit werden dem deutschen Fiskus die Mehrwertsteuer und die anteilige Mineralölsteuer von ca. 2 Mio LKW’s verloren gehen. Das ist mit ca. 3,5 Milliarden € ein viel höherer Ertragsausfall als die “scheinbaren” Mehreinnahmen für den Staat durch das Energiesteuergesetz von heute, die das Finanzministerium mit 1,7 Milliarden beziffert hat. Es entsteht ein gewaltiges Defizit von fast 2 Milliarden € an Steuereinnahmen zuzüglich der in gleicher Höhe anzusetzenden Ausfälle an Umsatz und Investitionen sowie im Job-Bereich der Branche.

Wenn es uns mit Ihrer Hilfe gelingt, diese oder ähnliche Daten zu belegen, haben wir eine reelle Chance, die fixen Energiesteuergesetz-Aufschläge mit dem Änderungsgesetz zu modifizieren und die Notwendigkeit der Überkompensationsregelung zu beweisen.

Dafür benötigen wir jedoch Ihre Hilfe und aller in Ihrem Verantwortungsbereich ansässigen Transportunternehmen, indem Sie uns den beiliegenden Fragebogen zu der Aktion: “Deutsche LKW’s durch steuerlich besser gestellte Reinbiokraftstoffe langfristig in Deutschland tanken” schnellstmöglich bis zum 8. September ausgefüllt zurücksenden. Wir wollen damit eine Auswertung vornehmen, die wir politisch erfolgreich umsetzen können.

Wir werden die Informationen keinen Wirtschaftsunternehmen zur Verfügung stellen, sondern nur politisch nutzen. Ohne Ihre Informationen sind unsere Argumente nicht belegbar. Jetzt zählen die zentralen Fakten und Beweise. Wenn Biodiesel und Pflanzenöl politisch aus dem Markt gedrängt ist, ist es zu spät!

Wir zählen auf Ihre Unterstützung und erbitten Ihren umgehenden Rücklauf.

Bitte multiplizieren Sie diesen Aufruf an möglichst viele regionale Speditionen und Transportunternehmen, damit wir auf zahlreiche aussagekräftige Daten für belegbare Argumente zurückgreifen können.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schrum
Präsident

Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V.
Zum Wasserwerk 12
D-15537 Erkner
Tel.: +49 (0) 3362 / 8859 100
Fax: +49 (0) 3362 / 8859 110
email: info@biokraftstoffe.org

(Vgl. Meldungen vom 2006-08-24, 2006-08-24 und 2006-07-01.)

Source

Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V. (BBK) vom 2006-08-31.

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