BBE sieht Koalitionsvertrag als gute Grundlage

"Chancen für den weiteren Marktausbau der Bioenergie"

Der Bundesverband BioEnergie (BBE) sieht im vorliegenden Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine gute Grundlage für einen weiteren Marktausbau der Bioenergie. Die eingeschlagene Richtung und die vorliegenden Eckpunkte des Koalitionsvertrages finden grundsätzlich Zustimmung in der Bioenergiebranche.

Eine Verstetigung der positiven Marktentwicklung und eine Verlässlichkeit der Politik seien die obersten Gebote für die neue Legislaturperiode. Zudem müsse das klare Bekenntnis der Bundesregierung zum Ausbau der der Bioenergie sich dann auch in der konkreten Gesetzgebung positiv widerspiegeln, stellt der BBE seine Erwartungen heraus. Der BBE und die Bioenergiebranche bieten hierzu der neuen Bundesregierung in bewährter Form ihre kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit an, betonte der BBE-Vorsitzende Helmut Lamp im Rahmen des BBE-Symposiums zu Bioenergie und Nachhaltigkeit am 28.10.2009 in Potsdam.

Akuten Handlungsbedarf sieht der BBE in der Biokraftstoffpolitik. Die Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl als Reinkraftstoff müsse umgehend wieder auf ein Maß zurückgeführt werden, welches eine Wettbewerbsfähigkeit und somit eine Wiederbelebung des Reinkraftstoffmarktes ermögliche. Der BBE begrüßt daher die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ankündigung der Bundesregierung, einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf mit Wirksamkeit zum 1.1.2010 vorzulegen. Um eine Marktwirkung zu erzielen hält der BBE auf jeden Fall eine Absenkung der Energiesteuer für Biodiesel auf 10 Cent/l für notwendig. Ebenso sei für Pflanzenöl eine Reduzierung des Steuersatzes auf 10 Cent/l notwendig, eine ledigliche Beibehaltung des derzeitigen Steuersatzes von 18 Cent/l sei nicht ausreichend und entfalte keine belebende Wirkung auf den Pflanzenölmarkt. Weiterhin plädiert der BBE dafür, die Biokraftstoffquoten bis 2015 wieder schrittweise auf 8% anzuheben so wie dies auch ursprünglich im Biokraftstoffquotengesetz vorgesehen war. Die Korrekturen in der Biokraftstoffpolitik müssten nun auch umgehend umgesetzt werden, um den angeschlagenen Biokraftstoffmarkt zu revitalisieren, stellt der BBE seine Erwartungen heraus.

Bei der Stromerzeugung aus Biomasse gelte es in erster Linie, das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) als den Erfolgsgaranten für eine positive Marktentwicklung dauerhaft zu sichern und an notwendigen Stellen zu optimieren. Diesbezüglich begrüßt der BBE die positiven Signale des Koalitionsvertrags. Der BBE mahnt jedoch an, dass die nächste geordnete EEG-Novelle auch tatsächlich so wie im Gesetz vorgesehen erst nach Vorliegen des EEG-Erfahrungsberichts Ende 2011 stattfinden müsse, um Investitionssicherheit und Vertrauensschutz für geplante Projekte zu gewährleisten. Eine vorzeitige EEG-Novellierung hingegen wäre schädlich für eine gesunde Marktentwicklung. In diesem Sinne sollten grundsätzlich die EEG-Novellierungsintervalle nicht verkürzt werden und wie bisher in 4-Jahres-Zyklen verbleiben. Positiv beurteilt der BBE, dass als Sofortmaßnahme nun doch ein Bestandsschutz für modulare Bioenergie-Annahmen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, durch eine entsprechende Gesetzesanpassung eingerichtet werden soll. Damit werde eine wichtige Position der Bioenergiebranche endlich umgesetzt und verloren gegangener Investitions- und Vertrauensschutz wieder hergestellt. Ebenso begrüßt der BBE, dass erneuerbare Kombinations-Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewährleisten, durch einen Bonus unterstützt werden sollen. Das stetige und flexibel einsetzbare Angebot von Biomassestrom müsse dabei besonders honoriert werden, so der BBE.

Der Wärmemarkt müsse in der neuen Legislaturperiode noch stärker in den Vordergrund gestellt und eine Verstetigung der positiven Entwicklung angestrebt werden. Der BBE begrüßt daher, dass das Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) auch in der neuen Legislaturperiode fortgeführt werde. Das MAP müsse weiterhin mit umfassenden Förderinhalten und attraktiven Fördersätzen und vor allem im Bundeshaushalt für 2010 auch tatsächlich mit einem Mittelvolumen von 500 Mio. €, wie im Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) vorgesehen, ausgestattet werden. Das EEWärmeG gelte es an den notwendigen Stellen mit zusätzlichen Marktimpulsen zu optimieren. Zudem appelliert der BBE für ein zügiges Inkrafttreten der novellierten 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImschV). Nachdem der Bundesrat am 16.10.2009 der 1. BImschV weitestgehend zugestimmt hat, sollten nun auch die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag den Änderungsmaßgaben und Beschlussempfehlungen des Bundesrates zügig zustimmen, damit die 1. BImschV endlich marktwirksam werden kann.

Zur Mobilisierung weiterer Biomassepotentiale erwartet der BBE direkt zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine zügige Änderung des Bundeswaldgesetzes, welche Schnellwuchsplantagen und Agroforstsysteme nicht weiter als Wald, sondern als landwirtschaftliche Nutzfläche deklariere. Zudem schlägt der BBE der Bundesregierung die Initiierung eines Förderprogramms für Schnellwuchsplantagen und Agroforstsysteme vor, um die notwendigen Praxiserfahrungen sammeln zu können.

Übergreifend müsse in der neuen Legislaturperiode die Forschung und Entwicklung im Bereich der Bioenergie erheblich intensiviert werden und eine diesbezügliche deutliche Mittelaufstockung stattfinden. Verstärkte F&E-Tätigkeiten seien der Schlüssel für die Realisierung von Effizienz steigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, so der BBE.

Weitere Informationen
BBE-Maßnahmenkatalog zum Ausbau der Bioenergie in der neuen Legislaturperiode

Source

Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE), Pressemitteilung, 2009-10-28.

Supplier

Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE)
Deutsche Bundesregierung

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