Baden-Württemberg legt Konzept zur Bioenergieförderung vor

Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister und Staatssekretär Richard Drautz haben einen Fünf-Punkte-Fahrplan zum Ausbau der Bioenergie im Land vorgelegt. “Der weitere Ausbau der Bioenergienutzung ist zwingend notwendig, um die ambitionierten Klimaschutzziele der Landesregierung zu erreichen”, begründeten die beiden Politiker. Ziel sei es, den Anteil der Bioenergie am Primärenergieverbrauch von derzeit gut drei Prozent schrittweise auf acht bis zehn Prozent zu steigern. Im Rahmen des Förderkonzepts wurde der Startschuss für den ersten landesweiten Bioenergiewettbewerb gegeben, an dem sich Bürger, Unternehmen und Kommunen beteiligen können.

Wie der Minister erläuterte, ist die Bioenergie neben der Wasserkraft in Baden-Württemberg die dominierende erneuerbare Energieform und weist die höchsten zusätzlichen, schnell verfügbaren Potenziale auf. Pfister: “Baden-Württemberg ist ideal geeignet für den Einsatz von Bioenergie. Im Land könnten acht bis zehn Prozent des Primärenergieverbrauchs durch Biomasse etwa je zur Hälfte aus land- und aus forstwirtschaftlicher Produktion gedeckt werden. Tatsächlich würde aber nur gut drei Prozent des Primärenergieverbrauchs mit Biomasse erzeugt. Hier besteht also noch ein erhebliches Potenzial.”

Öffnung des Spektrums geförderter Biobrennstoffe
Wie Pfister erläuterte, wurde das Förderkonzept für Bioenergie grundlegend überarbeitet, nachdem die Zuständigkeit für die Erzeugung von Energie aus Biomasse und nachwachsenden Rohstoffen Mitte 2006 vom Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) ins Wirtschaftsministerium wanderte. Während im MLR ausschließlich Hackschnitzelheizanlagen und damit verbundene Nahwärmenetze gefördert wurden, werde vom Wirtschaftsministerium nun ein wesentlich breiterer Förderansatz verfolgt: Keine Festlegung auf einen Brennstoff und auf eine Energietechnik, sondern Öffnung des Brennstoffspektrums auf bisher kaum oder nicht genutzte Biomassen wie Reste aus der Landwirtschaft und Landschaftspflege wie Stroh und Heu sowie Schwerpunktsetzung in der Technik auf Innovation und Energieeffizienz. So könne zum Beispiel durch den Aufbau von Nahwärmenetzen bzw. von Gasnetzen oder durch saisonale Wärmespeicherung – so genannte Langzeitwärmespeicher – die Ausnutzung der eingesetzten Energie deutlich gesteigert werden. Vorgesehen sei auch die Förderung von innovativer Filtertechnik, um auftretende Emissionen zu mindern. Dies sei insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Verschärfung der Staubgrenzwerte in der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von großer Bedeutung.

Der Fahrplan des Wirtschaftsministeriums zum Ausbau der Bioenergie umfasst fünf Punke:

1. Der landesweite Bioenergiewettbewerb
Wie Staatssekretär Richard Drautz erläuterte, steht für den ersten landesweiten Bioenergiewettbewerb eine jährliche Fördersumme von rund zwei Millionen Euro bereit, um die sich Projektträger mit ihren Vorhaben bewerben können. Im Rahmen der Ausschreibung sollen alle drei Monate die bis zum jeweiligen Stichtag eingegangenen Anträge bewertet werden und innerhalb eines Monats die Auswahl und Entscheidung für eine Förderung erfolgen. Für Bewertung und Auswahl der Anträge wird ein Beirat mit Vertretern der Verbände, der Verwaltung und der Wissenschaft hinzugezogen. Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme beim Wettbewerb ist nach Angaben des Staatssekretärs der innovative Charakter des Projekts.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts mit Wohnsitz bzw. Sitz in Baden-Württemberg. Die Antragsfrist für den ersten Wettbewerbsdurchgang endet am 15. August, die abschließende Bewertung durch den Beirat erfolgt Anfang September mit anschließender Bewilligung der ersten Projekte. Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die L-Bank.

Nach Drautz Worten werden im Rahmen des Wettbewerbs in der Regel nur Unternehmen gefördert, die die KMU-Kriterien der EU-Kommission (weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro) erfüllen. Ebenso könnten Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften eine Förderung erhalten.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt bis maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, wird in der Regel aber deutlich niedriger liegen. Die Investitionssumme je Einzelanlage muss mindestens 20.000 Euro betragen, die Höhe der Zuwendungen je Einzelmaßnahme beträgt maximal 250.000 Euro. Für dasselbe Vorhaben können auch Fördermittel aus anderen öffentlichen Haushalten in Anspruch genommen werden, wenn damit eine Förderhöchstgrenze von 49 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschritten wird.

Der Bioenergiewettbewerb wird im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung von Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger durchgeführt. Danach können Vorhaben gefördert werden, bei denen nicht am Markt eingeführte Techniken der energetischen Nutzung von Biomasse, deren Entwicklungsphase abgeschlossen ist oder die hinsichtlich der vorgesehenen Kombination bekannter Komponenten erstmalig zur Anwendung kommen. Um auch Anlagen fördern zu können, die in geringer Stückzahl bereits am Markt vorhanden sind, die aber noch nicht so weit etabliert sind, dass sie ohne unterstützende Maßnahmen die Wirtschaftlichkeit erreichen, können auch Zuwendungen als “De-minimis”-Beihilfen gewährt werden, d.h. außerhalb von EU-notifizierten Programmen. Die Gesamtsumme dieser “De-minimis”-Beihilfen darf 200.000 Euro, bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren, nicht übersteigen.

Nähere Infos zum Wettbewerb sind auf der Homepage des Wirtschaftsministerium unter www.bioenergiewettbewerb.de abrufbar. Antragsformulare können per E-Mail oder per Post angefordert werden:
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Referat 42
Theodor-Heuss-Straße 4
70174 Stuttgart
E-Mail: info@bioenergiewettbewerb.de

2. Vorhaben zur Bioenergienutzung außerhalb des Wettbewerbs
Zweiter Eckpfeiler im Fahrplan zum Ausbau der Bioenergienutzung ist nach Pfisters Worten die Förderung besonders bedeutsamer Demonstrationsvorhaben sowie so genannter Leuchtturmprojekte außerhalb des Wettbewerbs:

  • So erhalten die Technischen Werke der Stadt Friedrichshafen für das Vorhaben MCFC Friedrichshafen (Molton Carbonate Fuel Cell – Schmelzkarbonat-Brennstoffzelle, 2Hot Module”) eine Förderung bis zur Höhe von 499.000 Euro. Durch diese Initiative soll in Friedrichshafen eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mit der zukunftsweisenden Technologie der Hochtemperatur-Brennstoffzellentechnik umgesetzt werden. Dabei wird sowohl Wärme als auch Strom erzeugt, wobei der elektrische Wirkungsgrad der Brennstoffzellen fast 50 Prozent erreicht. Das sind Werte, die mit der bisher in diesem Bereich eingesetzten Technik nicht realisierbar sind. Dadurch eröffnen sich auch für den zukünftig vorgesehenen Einsatz von Biogas Möglichkeiten für eine hocheffiziente Nutzung.
  • Die Fa. Bauer erstellt in Bad Rappenau ein Holzvergasungsheizkraftwerk zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung. Dabei wird minderwertiges Holz durch den Einsatz einer Wirbelschicht in Form von Holzgas genutzt. Das Verfahren verspricht eine beträchtliche Erweiterung des energetisch nutzbaren Biomassepotenzials, weshalb das Vorhaben mit bis zu 200.000 Euro gefördert wird.
  • “AER-Leuchtturmprojekt”: In enger Verbindung von Ökologie und Technologie soll im Biosphärengebiet Schwäbische Alb beziehungsweise im direkten Einzugsbereich eine Biomasse-Vergasungsanlage errichtet werden. Ziel dieses “Leuchtturm”-Projektes ist die Planung, der Bau und Betrieb einer 10 MW Demonstrationsanlage (Brennstoffleistung). Dabei wird ein neu entwickeltes Verfahren, der AER-Prozess (Absorption Enhanced Reforming), eingesetzt. Die Vorteile des Verfahrens sind – neben einem hohen energetischen Nutzungsgrad – eine hohe Flexibilität bezüglich der einzusetzenden Biomassen sowie der Verwertung des erzeugten Produktgases zur dezentralen Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoff. Neben dem klassischen Bioenergieträger Holz werden zukünftig auch Landschaftspflegerückstände aus dem Biosphärengebiet zum Einsatz kommen.
    Die Landesregierung hat hierfür einen Investitionszuschuss von 1 Million Euro zugesagt unter der Voraussetzung, dass auch Fördermittel des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden. Aktuell laufen die letzten Abstimmungsgespräche mit den potenziellen Investoren, so dass noch im Laufe des Sommers eine endgültige Standortentscheidung getroffen werden kann. Für die Weiterentwicklung der Technologie und für weitergehende Innovationsansätze wird in Verbindung mit der Anlage eine Technologieplattform konzipiert, auf der insbesondere die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten des AER-Produktgases untersucht werden können (z. B. Erzeugung von Erdgassubstitut, Wasserstoff etc.). Für diese begleitende Forschung hat die Landesregierung zusätzlich 800.000 Euro zur Verfügung gestellt. (Vgl. Meldung vom 2007-01-17.)

3.Bioenergieforschungsplattform
Einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Forschung leistet die Landesregierung nach Pfisters Worten mit dem beschlossenen Sonderprogramm “Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie – Zukunftsmotoren für den Ländlichen Raum” in Höhe von 3,2 Millionen Euro, das im Rahmen der Zukunftsoffensive IV finanziert wird. Zentrale Punkte sind:

  • Die Etablierung einer Bioenergie-Forschungsplattform Baden-Württemberg am “Unteren Lindenhof” der Universität Hohenheim. Dieses Projekt wird mit 2,4 Millionen Euro unterstützt und wird insbesondere die Fragen der Gaserzeugung aus verschiedener Biomasse beleuchten.
  • Ein weiteres Leuchtturmprojekt wird in Karlsruhe gefördert. In dem im Forschungszentrum Karlsruhe entwickelten zweistufigen “bioliq”-Verfahren (Biomass to Liquid) soll aus Restbiomasse der Land- und Forstwirtschaft Synthese-Kraftstoffe hergestellt werden. Eine Pilotanlage zur Schnellpyrolyse als erster Stufe wurde am 20.06.2007 eingeweiht. Für die Jahre 2006 bis 2008 wurden hierfür 800.000 Euro bewilligt.
  • Vernetzung der beteiligten Institute in einen Forschungsverbund zu nachwachsenden Rohstoffen in Baden-Württemberg.

4. Bürgschaften für Bioenergieanlagen
Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe und der Bioenergie sichert auch lokale und regionale Entwicklung und Beschäftigung. Um die Finanzierungsmöglichkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen für Investitionen zur Nutzung der Bioenergie zu verbessern, öffnen L-Bank –Förderbank sowie Bürgschaftsbank ab 01. Juli 2007 ihre Bürgschaftsprogramme für diesen Bereich. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt Bürgschaften bis 1 Million Euro, für Beträge darüber ist die L-Bank zuständig. Mit dieser Initiative wird der Zugang zur Fremdkapitalfinanzierung über die Kreditwirtschaft wesentlich erleichtert. In den nächsten drei Jahren soll damit ein Finanzierungsvolumen von 75 Millionen Euro ermöglicht werden.

Ansprechpartner
Bürgschaftsbank
Eberhard Wienold
Werastraße 15-17
70182 Stuttgart
Tel.: 0711-16 45-761
Fax: 0711-16 45-777
E-Mail: wienold@buergschaftsbank.de

L-Bank – Förderbank –
Axel Günder
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Tel.: 0711-122 26 88
Fax: 0711-122 26 95
E-Mail: axel.guender@l-bank.de

5. Qualifizierungskampagne
Damit die technischen und wirtschaftlichen Vorzüge verschiedener Bioenergie-Technologien voll ausgeschöpft werden können, muss nach Pfisters Überzeugung ein hohes Maß an neutralem Wissen und Erfahrung für die Anwendung und Umsetzung vermittelt werden. Mit der Kampagne “Energie – aber wie?” unterstützt das Wirtschaftsministerium die Qualifizierung der Fachleute und investiert in die breite Wissensvermittlung über den sinnvollen und nutzbringenden Einsatz von erneuerbaren Energien. Für den Bereich der Bioenergie-Qualifizierung wurde die Bildungsinitiative sha-z e.V. in Zusammenarbeit mit dem Energiezentrum Wolpertshausen beauftragt, ein modulares Schulungsangebot für Holzheizungs- und Bioenergie-Anlagen zu schaffen. Ziel des “Maßnahmenpaketes Bioenergie-Qualifizierung” ist es, Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen an unterschiedlichen Orten in Baden-Württemberg durchzuführen.

Das Spektrum der Qualifizierung reicht von Abendveranstaltungen bis zu 2-tägigen Schulungen und lässt sich im Wesentlichen in 3 Ebenen untergliedern:

1. Qualifizierung der Allgemeinheit (Nutzer von Holzheizungen im Wohnungsbau)
2. Qualifizierung von Fachleuten (insbesondere Handwerkern) für die Realisierung von Holzheizungsanlagen (Wohnungsbau und kleinere gewerbliche Anlagen)
3. Qualifizierung von Entscheidungsträgern und Fachleuten (insbesondere Planern) für die Umsetzung von größeren Bioenergieanlagen / Heizwerken (z. B. für Kommunen, Gewerbe, Landwirtschaft)

Ab Herbst 2007 werden etwa über einen Zeitraum von einem Jahr verteilt verschiedene Veranstaltungen zu Holzheizungssystemen sowie Biogasanlagen stattfinden. Für eine landesweite Verbreitung des Themas spielen auch die regionalen Energieagenturen eine bedeutende Rolle.

Die Pressemitteilung steht hier als PDF-Dokument zur Verfügung.

(Vgl. Meldungen vom 2006-03-22, 2006-03-31 und 2005-12-14.)

Source

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung, 2007-06-29.

Share

Renewable Carbon News – Daily Newsletter

Subscribe to our daily email newsletter – the world's leading newsletter on renewable materials and chemicals

Subscribe