Auswirkungen der Reform der Zuckermarktordnung – Ergebnisse einer FAL-Studie

Die Europäische Kommission (KOM) hat im Juli 2004 Eckwerte für eine grundlegende Reform der Europäischen Zuckermarktordnung vorgelegt. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) haben die drei ökonomischen Institute der Braunschweiger Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) eine Studie zu den Folgen der Reformvorschläge vorgelegt. Neben dem KOM-Vorschlag werden stärkere Quotenkürzungen, ein Verbot der C-Rübenvermarktung sowie das von der Zuckerwirtschaft vorgeschlagene Restrukturierungsprogramm analysiert.

Zusammenfassend kommt die FAL-Studie zu folgenden Ergebnissen und Empfehlungen:

Eine Reform der Zuckermarktordnung ist unausweichlich, da bei Beibehaltung der derzeitigen Regelung ansteigende Importe und eingeschränkte Exportmöglichkeiten eine immer stärkere Reduzierung der Quoten erforderlich machen würden. Schon kurzfristig würde es erforderlich sein, den Export von C-Zucker ganz einzustellen und eine Quotenkürzung um rund 10% vorzunehmen. Mittelfristig würde eine Reduzierung der Zuckerquote in der Größenordnung von 30% erfolgen müssen.

In Modellrechnungen mit Regional- und Betriebsgruppenmodellen wurden Quotenkürzungen von Null, 16 bzw. 35%, mit bzw. ohne Verbot des C-Rübenanbaus untersucht. Dabei zeigte sich, dass die nicht mehr für Zuckerrüben verwendeten Flächen überwiegend für die zusätzliche Produktion von Getreide und Ölsaaten verwendet werden. Die Einkommenswirkungen einer Zuckermarktreform sind aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung der Zuckerrübenproduktion regional sehr ungleich verteilt. Die Einkommensrückgänge konzentrieren sich auf die Hauptanbaugebiete in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt.

Während Betriebe mit hohen Zuckerrübenanteilen im Rahmen der nationalen Umsetzung der Luxemburger Beschlüsse positive Einkommenseffekte zu erwarten haben, treten durch die Reform der Zuckermarktordung Einkommenseinbußen von bis zu 25% auf, wenn die Rübenprämie voll in die regionalen flächenbezogenen Zahlungsansprüche einbezogen wird. Durch Auszahlung der Rübenprämie als betriebliches top-up zur Flächenprämie könnten die Einkommenseinbußen abgeschwächt werden. Diese Option dürfte allerdings nach den Grundsätzen des in Deutschland geltenden Kombimodells nur bis 2012 in Erwägung gezogen werden.

Die Verwendung von C-Rüben im Energiesektor unterliegt trotz der Förderung erheblichen politischen Risiken. Eine Investition in die Ethanolherstellung aus Zuckerrüben kann sich trotz der Steuerbefreiung und trotz hoher Erdölpreise als unrentabel herausstellen, wenn die Herstellungskosten höher liegen als die Importpreise für Ethanol aus Brasilien oder die Herstellungskosten von Ethanol aus Getreide.

Die Studie “Vergleichende Analyse verschiedener Vorschläge zur Reform der Zuckermarktordnung” ist veröffentlicht in: Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 282. Sie kann hier herunter geladen werden.

Kontakt:
Dr. Werner Kleinhanß
Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL)
Institut für Betriebswirtschaft
Bundesallee 50
38116 Braunschweig
Tel: 0531-596-5151
E-Mail: werner.kleinhanss@fal.de

Source

(idw) Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL vom 2005-06-03.

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