Auflagen zur Förderung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe sind überhöht

Erzeuger erhalten Energiepflanzenprämie zur Ernte 2004

Beim Anbau von Energiepflanzen auf nicht stillgelegten Flächen wird den Erzeugern eine Energiepflanzenprämie in Höhe von 45 Euro je Hektar gewährt, wenn bestimmte Bestimmungen erfüllt sind. Darauf weisen der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) hin. Bei den Beratungen mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, haben sie sich für ein praktikables Verfahren zur Durchführung der Energiepflanzenprämie eingesetzt. Dazu gehört insbesondere die Einbeziehung des Aufkäufers in die Vertragsabwicklung zwischen Landwirt und Erstverarbeiter. UFOP und DBV bedauern das Festhalten der EU-Kommission an den überhöhten Auflagen für die Förderung des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen.

Die Durchführungsbestimmungen für die Beihilfe für Energiepflanzen lehnen sich sehr stark an die geltenden Bestimmungen für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf stillgelegten Flächen an. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass künftig der Erstverarbeiter die Verträge mit dem Landwirt abschließen muss. In den nationalen Verhandlungen konnte erreicht werden, dass der Erfassungsbetrieb als Beauftragter zum Beispiel der Ölmühle die Verträge abschließen darf analog des bisherigen Stilllegungsanbaus für nachwachsende Rohstoffe.

Letzter Stichtag für die Einreichung der Verträge durch den Landwirt an die für ihn zuständige Landesbehörde ist der 15. Mai 2004 zusammen mit dem Mehrfachantrag für die Flächenzahlung.

Source

Pressemeldung des DBV vom 2004-02-12.

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