Auch Scheitholzkessel werden gefördert

Marktanreizprogramm, neue Regeln für Holzkessel und Sonnenkollektoren

Hannover, 26.02.2004 – Die Bund unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien über das “Marktanreizprogramm”. Für 2004 steht ein Fördervolumen von 200 Mio. Euro zur Verfügung, das bis 2006 auf jährlich 230 Mio. € erhöht werden soll. Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden. Die aktuellen Förderbereiche und –bedingungen werden nachfolgend in Kurzform beschrieben. Nach neuester Vorgabe der EU können Landwirte nicht gefördert werden. Entsprechende Maßnahmen müssen also privat oder gewerblich beantragt und betrieben werden.

Biomasse
Handbeschickte Scheitholzkessel im Leistungsbereich von 15 bis 100 kW können mit 50 €/ kW installierter Nennwärmeleistung bezuschusst werden, wenn der Kessel einen Mindestwirkungsgrad von 88% erreicht. Leistungs- und Feuerungsregler wie ein Temperaturfühler hinter der Brennkammer und/oder eine Lambdasonde zur O2- Messung, sowie die Kombination mit einem Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55 l/ kW werden gefordert. Bei einem Kesselwirkungsgrad von 90% beträgt der Mindestbetrag 1.500 €.

Automatisch beschickte Anlagen im Leistungsbereich von 8 bis 100 kW und einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88% können mit 60 € je kW bezuschusst werden. Bei einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90% beträgt der Mindestzuschuss 1.700 €. Für Primäröfen ohne Wärmedämmung mit einem Wirkungsgrad von mind. 90%, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellungsraum abgeben, beträgt der Mindestzuschuss 1.000 €. Die Anlagen müssen über eine Leistungs- und Feuerungsregelung sowie eine automatische Zündung verfügen. Bei Anlagen bis 50 kW muss es sich um eine Zentralheizanlage handeln.

Biomassefeuerungen über 100 kW können durch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau bezuschusst werden (siehe unten).

Solarkollektoranlagen
Solaranlagen zur Erzeugung von Wärme können wiederum über das Marktanreizprogramm je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche mit 110 € für Anlagen mit einer Gesamtbruttokollektorfläche von bis zu 200 m2 bezuschusst werden. Die darüber hinausgehende Fläche kann mit 60 € je angefangenem m2 Bruttokollektorfläche bezuschusst werden.
Bestehende Anlagen können unabhängig von der bisherigen Größe mit 60 €/ m2 Erweiterungsfläche bezuschusst werden.
Die zu verwendenden Kollektoren müssen vorgegebene Mindestleistungen (525 kW/ m2) und Mindeststandards (Blauer Engel) genügen.

Photovoltaikanlagen
werden nur für Schulen bezuschusst.

Besondere Hinweise
Die Antragstellung muss auf vorgeschriebenen Vordrucken erfolgen, die Vorhaben dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Geförderte Anlagen müssen mindesten 7 Jahre betrieben werden. Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen und Einzelfeuerstätten wie offene Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen sind von der Förderung ausgeschlossen. Neun Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheides muss die Anlage in Betrieb genommen worden sein. Weitere Bestimmungen sollten den umfangreicheren Förderrichtlinien entnommen werden.

Infos und Anträge:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bereich Erneuerbare Energien
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196-908-625, Fax: -800

Nach den neuesten EU- Vorgaben können Landwirte plötzlich nicht mehr über dieses Programm gefördert werden. Als Grund werden anderweitige Förderungen der EU für Landwirte angeführt, sodass eine Doppelförderung ausgeschlossen sein muss. Die beschriebenen Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie wie Biomassefeuerungen und thermische Solaranlagen können nur bezuschusst werden, wenn sie privat oder gewerblich beantragt und betrieben werden. Auf den Antragsformularen also möglichst nicht “Landwirt” ankreuzen!

Biomassefeuerungen über 100 kW können durch zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Teilschulderlass von 60 €/kW gefördert werden. Neuerdings wird der Teilschulderlass auch für ein Nahwärmenetz gewährt (50 €/m Rohrleitung). Anlagen zur Stromerzeugung aus fester Biomasse (KWK- Anlagen) können bis zu einer Leistung von 250 kWel einen Teilschulderlass von 250 € / kWel erhalten.
Biogasanlagen können ebenfalls über die KfW bis zu einer Leistung von 70 kWel einen Zuschuss von 15.000 € erhalten.

Infos unter www.kfw.de oder bei der Hausbank.

(Vgl. Meldungen vom 2004-01-02 und 2003-12-10.)

Source

Pressemitteilung der Landwirtschaftskammer Hannover vom 2004-02-26.

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