Agrarausschuss des Bundesrates: Einspeisevergütung für Bioenergie verbessern

Der Agrarausschuss des Bundesrates beschloss heute sieben vom schleswig-holsteinischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium initiierte Anträge, mit denen die Vergütung für Bioenergien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verbessert werden sollen. Umwelt- und Landwirtschaftsminister Müller kommentierte die breite Mehrheit im Ausschuss: “Das ist ein gutes Signal für die Beratungen im federführenden Umweltausschuss des Bundesrates und für den Bundesrat selbst. Ich hoffe, dass Bundesrat und Bundestag den Gesetzentwurf im Bereich Bioenergie verbessern werden und dass das EEG zügig in Kraft treten kann.”

Mit den Anträgen will das schleswig-holsteinische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium die Situation für kleine und mittlere Biomasseanlagen verbessern. Solche Anlagen werden mit den Vergütungsregelungen, wie sie in der vorliegenden Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes geplant sind, die Wettbewerbsnachteile gegenüber der Strom- und Wärmegewinnung aus fossilen Energieträgern nicht ausgleichen und nicht wirtschaftlich arbeiten können.

Das schleswig-holsteinische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium fordert eine stärkere Differenzierung nach Leistungsklassen sowie eine maßvolle Erhöhung der Vergütungssätze. Die Forderungen basieren auf den Berechnungen und Vorschlägen der Gutachter der Bundesregierung zum Biomasse-Monitoring (Institut für Energetik und Umwelt) und zum EEG-Erfahrungsbericht (Institut für ökologische Wirtschaftsforschung). Nachdem die Vorschläge im heutigen Agrarausschuss eine Mehrheit bekamen, sind die Beratungen im Umweltausschuss (am 22. Januar) sowie im Bundesrat (am 13. Februar) abzuwarten.

Inhalte der sieben Anträge sind folgende Änderungen gegenüber dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung:

– Anlagen mit einem Leistungsbereich bis ein Megawatt sind weiter zu differenzieren (in sechs statt vier Klassen) und die Vergütungssätze etwas anzuheben.

– Der Bonus für rein landwirtschaftliche Anlagen (hier werden nur solche Bioenergieträger eingesetzt, die auf den Höfen anfallen) soll auf drei (statt 2,5) Cent pro Kilowattstunde angehoben werden.

– Anlagen bis fünf Megawatt sollen eine einheitliche Leistungsgrenze für den Bonus erhalten – Strom aus Biogas soll wie Strom aus Holz- und Festbrennstoffen vergütet werden.

– Die Positivliste der Stoffe, die in den rein landwirtschaftlichen Anlagen verwendet werden dürfen, soll erweitert werden. So sollen beispielsweise Futterreste verwertet werden können.

– Anlagen, die durch das Gasnetz durchgeleitetes, auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas nutzen, sollen neben der allgemeinen Vergütung auch den Bonus für innovative Technologien erhalten, weil es sich hierbei ebenfalls um ein innovatives Verfahren handelt.

– Die Degression der Vergütung für Biomasseanlagen soll wieder auf ein Prozent (statt zwei) gesenkt werden.

– Die Vergütungsdauer für Biomasseanlagen soll wieder auf 20 Jahre (statt 15) erhöht werden.

Source

Pressemitteilung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 2004-01-16.

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