500 Quadratmeter als Stilllegung akzeptabel

Ab 1. Januar 2004 sollen Landwirte die Möglichkeit erhalten, brach liegende Kleinstflächen bei der Erfüllung ihrer Stilllegungsverpflichtungen anrechnen zu lassen. Die EU-Kommission kündigte an, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, sobald die EU-Agrarminister der Absenkung des Stilllegungssatzes von 10% auf 5% formell zugestimmt hätte. In ihren Reformbeschlüssen von Juni hatten die EU-Agrarminister vereinbart, dass die Mitgliedstaaten bei “hinreichend begründeten Umweltschutzgründen” Flächen mit einer Mindestbreite von 5 m und einer Mindestgröße von 0,05 ha akzeptieren können. Nach derzeitigem Rechtsstand tritt diese Regelung allerdings erst zum 1. Januar 2005 in Kraft.

(Vgl. Meldung vom 2003-12-12.)

Source

dlz-agrarmagazin vom 2003-12-16.

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